Arbeitsgrundsätze

Stand 1. Januar 2002

Die Tätigkeit der Beratungsgruppe DR. SCHWAN & PARTNER erfolgt nach folgenden Regeln und Arbeitsgrundsätzen, die den verantwortungsvollen Aufgaben des Beraters entsprechen und für die Beratungsgruppe DR. SCHWAN & PARTNER verpflichtend sind.

Vertragspartner des Auftraggebers ist die Einzelfirma Dipl.-Vw. Dr. Konrad Schwan, Betriebsberatung und Wirtschaftsforschung, A-6080 Innsbruck-Igls, Badhausstrasse 19c.

1. Als Berater und Partner der Wirtschaft konzentrieren wir uns seit mehr als fünfundzwanzig Jahren erfolgreich auf den Berufsgrundsatz, dass der Hauptzweck der Tätigkeit für unsere Klienten darin besteht, vollständige und praktische Lösungen der untersuchten Probleme zu entwickeln, dadurch ein realistisches Programm zu ihrer Verwirklichung aufzuzeigen und bei dessen Umsetzung aktiv mitzuwirken. Eindeutige Aufgabenstellungen und die Bereitschaft, über die Beratung hinausgehend bei der Realisierungsmitwirkung und der damit verbundenen Realisierungsverantwortung unterstützend mitzuwirken, sollen für den Klienten konkrete Ergebnisse sicherstellen.

2. Jeder Auftraggeber - unabhängig von seiner Größenordnung - ist von gleicher Wichtigkeit und muss mit echten Resultaten zufriedengestellt werden.

3. Es werden nur solche Aufträge übernommen, bei denen nach gründlicher Prüfung angenommen werden kann, dass die zu ihrer Durchführung erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und die notwendige zeitliche Beratungskapazität vorhanden sind und der Auftraggeber durch die Beratungstätigkeit wirkliche finanzielle oder andere Vorteile erzielt.

4. Die Beratungsleistung wird je nach Aufgabenstellung und vorheriger Vereinbarung durch einen im vorhinein bestimmten Berater persönlich erbracht. Fallweise wird es für die Erreichung optimaler Beratungsresultate sinnvoll sein, für die Lösung von Aufgaben ein Projektteam zu bilden, das aus verschiedenen fachkompetenten Beratern der Beratungsgruppe DR. SCHWAN & PARTNER zusammengesetzt ist und, je nach Aufgabenstellung, Mitarbeiter des Auftraggebers einschliessen soll.

5. Die Beratungsgruppe DR. SCHWAN & PARTNER ist in den folgenden Fachbereichen erfolgreich langjährig tätig:


Unternehmensführung
Unternehmensnachfolge
Organisation und Verwaltung
Personalwesen
Wirtschaftspsychologie und -soziologie
Information und Kommunikation
Finanzwirtschaft
Steuern
Marketing und Vertrieb
Public Relations
EDV
Logistik und Materialwirtschaft
Recht
Industrial Engineering
Industrial Design und Graphik-Design
Betriebswirtschaftliche Sonderfragen
Betriebs- und Wirtschaftsforschung

Die Tätigkeit der Beratungsgruppe erstreckt sich bei diesen Aufgabenbereichen auf BERATUNG, TRAINING und FORSCHUNG.

Ferner erfolgt eine GUTACHTERLICHE TÄTIGKEIT in den genannten Bereichen, da ein Großteil der Partner der Beratungsgruppe den Status eines ALLGEMEIN BEEIDETEN GERICHTLICHEN SACHVERSTÄNDIGEN hat.

6. Eine Tätigkeit für zwei oder mehr miteinander konkurrierende Auftraggeber zur Lösung ähnlicher oder gleicher Probleme erfolgt nur dann zur gleichen Zeit, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind und dadurch Interessenkollisionen vorgebeugt ist.

7. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Berater darüber zu informieren, ob für eine vorgesehene Beratungstätigkeit bereits ein anderer Berater tätig war oder noch tätig ist.

8. Jede wichtige Veränderung in bezug auf Wesen, Spielraum, Zeiteinteilung und andere Aspekte der Beratungstätigkeit werden dem Auftraggeber erörtert und dessen Einverständnis eingeholt, bevor in dieser Beziehung etwas unternommen wird.

9. Berater und Auftraggeber tragen eine gemeinsame Verantwortung für den Beratungserfolg, das heißt, dass der Auftraggeber insbesondere dem Berater Vertrauen schenken, ihn umfassend informieren und in seiner Arbeit nachhaltig unterstützen muss.

10. Verhältnisse oder Bedingungen, die dazu geeignet sind, mit der Objektivität, Unabhängigkeit, Integrität und Berufsauffassung eines seriösen Beraters in Widerspruch zu geraten, schließen eine Tätigkeit aus.

11. Alle in der Beratungsgruppe DR. SCHWAN & PARTNER tätigen Berater sind bestrebt, bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit Gerechtigkeit, Entgegenkommen und Aufrichtigkeit zu praktizieren und kontinuierlich ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken zu verbessern und diese zum Vorteil des Auftraggebers einzusetzen. Die GRÖSSE und VIELFÄLTIGKEIT der Beratungsgruppe DR. SCHWAN & PARTNER schaffen hierfür besonders ideale Voraussetzungen.

12. Wir sind bemüht, Arbeiten rasch und zügig zustande zu bringen, und zwar nach den Erfordernissen der fachmännischen Gründlichkeit und ohne die Organisation, den Betriebsablauf und die tägliche Arbeit der Mitarbeiter des Auftraggebers unnötig zu stören.

13. Die menschlichen Beziehungen in Betrieben und Organisationen sind für uns von wesentlicher Bedeutung: Gegebene Empfehlungen und die Realisation von Maßnahmen werden daher stets eine optimale Zusammenarbeit der Beteiligten anstreben.

14. Die bei der Durchführung eines Auftrages gewonnen Erkenntnisse werden dem Auftraggeber in aller Offenheit - auch wenn sie für ihn unbequem sein sollten - mitgeteilt und auf Wunsch des Auftraggebers bzw. gemäß der Beratungsvereinbarung in einer schriftlichen Stellungnahme festgehalten.

15. Um dem Auftraggeber einen dauerhaften Nutzen zu sichern, werden dessen Mitarbeiter mit den Prinzipien, den vorgeschlagenen Verfahren und ihrer praktischen Anwendung vertraut gemacht. Vorschläge und Pläne werden grundsätzlich auf objektiven Tatsachen aufgebaut, nicht auf Meinungen und Ansichten.

16. Für die Dauer der Arbeiten sowie nach deren Abschluss, verpflichten wir uns zur uneingeschränkten Wahrung des Berufsgeheimnisses. Unterlagen werden gesichert archiviert und sind keinem Dritten zugänglich.

17. Der Auftraggeber kann nicht verlangen, dass ihm Arbeitsunterlagen und Handakten ausgehändigt werden.

18. Das geistige Eigentum aus der Tätigkeit verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf die geleisteten Arbeiten nur für seinen eigenen Betrieb benutzen. Jede weitere Verwendung, insbesondere für Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch DR. SCHWAN & PARTNER.

19. Die Honorare entsprechen den Leistungen, der Verantwortung und Qualifikation der eingesetzten Berater. Die gründliche und individuelle Erarbeitung von Lösungen, das Finden effektiver Realisierungsverfahren und ihre Durchsetzung bis zur Erreichung der gewünschten Resultate bei unseren Klienten verlangen vom Berater vollen persönlichen Einsatz, Kreativität, umfassendes Know-how und ständige Fortbildung. Dieses hohe Können und die auf ÜBER 25 JAHREN ERFOLGREICHER BERATUNGSERFAHRUNG basierende und verantwortungsvolle Arbeit für den Klienten kann nicht zu Schleuderhonoraren sogenannter Billig-, Standard-, Laien- und Nebenberufsberater erfolgen. Schlechter Rat ist immer teuer - gute Beratung macht sich durch die Resultate bezahlt.

20. Honorare werden im voraus vereinbart und ausschließlich dieser Vereinbarung gemäß berechnet. Die Leistungen für die Klienten werden so rationell und kostengünstig als möglich erbracht. Es wird zu Beginn und während der Beratungsarbeit immer wieder sorgfältig geprüft, ob nicht Teilaufgaben der Beratung aus sachlichen und kostenmäßigen Überlegungen nicht besser vom Auftraggeber oder seinen Mitarbeitern durchgeführt werden können.

21. Wird ein erteilter Auftrag widerrufen oder eingeschränkt, so finden die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag Anwendung.

22. Wir verpflichten uns, keine Vergütungen, Provisionen, Vergünstigungen oder andere Leistungen von Dritten entgegenzunehmen, die geeignet sind, unsere Objektivität zu beeinflussen.

23. Auf Wunsch des Auftraggebers wird vor Beginn der Beratung bzw. Beauftragung ein detailliertes und schriftliches Beratungskonzept erstellt, das die klar definierten Beratungsziele des Klienten und Resultatsmaßstäbe, das Beratungsverfahren und den Einsatz sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten, den Beratungsumfang, Termine und die aufgegliederten voraussichtlichen Kosten festlegt.

24. Vorschläge, Anregungen, die Mitwirkung bei Maßnahmen und andere Aktivitäten für den Auftraggeber erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aufgrund der betrieblichen Einschau und der erhaltenen Angaben sowie der vorgelegten Unterlagen. Durch unsere Tätigkeiten kann und soll nicht dem Auftraggeber die Verantwortung für Maßnahmen abgenommen werden, weshalb eine Haftung der Berater, welcher Art auch immer, ausgeschlossen ist.

25. Erfolgsversprechungen oder Garantien für Kosteneinsparungen, Leistungs- oder Ertragsverbesserungen widersprechen einer seriösen Beratungsarbeit ebenso wie entsprechende Erfolgsbeteiligungen. Tatsächliche Resultate sind die Basis einer vertrauensvollen und nachhaltigen Zusammenarbeit.

26. Als seriöse Berater sind wir am Öffentlichkeitsbild unseres Berufsstandes interessiert und lehnen daher jede aufdringliche und marktschreierische Werbungsaktivitäten ab. Unsere Werbung beschränkt sich daher auf sachliche Informationen. Es widerspricht auch Berufsgrundsätzen, Referenzschreiben vom Auftraggeber anzufordern. Die eigene Leistung ist die beste Empfehlung.

 

 

 

Dr. Schwan & Partner
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